Team Fachanwaltskanzlei Despang, Thätner & Kollegen

Verkehrszentralregister wird "Fahreignungsregister"

Am 01.05.2014 tritt die Neuregelung des Punktesystems des alten Verkehrszentralregister in Kraft. Zu diesem Termin werden weitgehend automatisiert die bisherigen Punktestände umgestellt. Bis 2016 soll es dann möglich sein, den aktuellen Punktestand auch jederzeit online kontrollieren zu können.

Die wesentlichen Neuerungen:

Es werden hauptsächlich nur noch Vergehen mit Punkten bewertet, welche die Verkehrssicherheit gefährden. So fällt z.B. das unerlaubte Einfahren in eine Umweltzone aus dem Katalog heraus und wird künftig nicht mehr mit Punkteintrag geahndet.

Es wird feste Tilgungsfristen für jede einzelne Eintragung geben, d.h. durch neue Punkte wird nicht mehr die Tilgungsfrist für die alten Punkte verlängert, wie das bisher der Fall war. Nach 2,5 Jahren werden die Verstöße gelöscht, für die es 1 Punkt gegeben hat, nach 5 Jahren die mit 2 Punkten.

Die Verstöße werden nun nur noch in 3 Punktekategorien eingeteilt, statt der bisherigen 7 Kategorien. Es wird also maximal 3 Punkte für einen Verstoß geben. In Kategorie 1 fallen einfache Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. die Mobiltelefonbenutzung am Steuer. Grobe Ordnungswidrigkeiten, wie z.B. das Überfahren einer (mehr als 1 Sekunde) roten Ampel führen dann zu 2 Punkten. Den Höchstsatz von 3 Punkten wird es im Grunde nur für Straftaten geben, z.B. alkoholisiertes Fahren ab 1,1 Promille.

Da nur noch Verstöße mit Mindestbußgeldern von 60 Euro eintragungsfähig sind, hat der Gesetzgeber für viele Verstöße die Bußgelder angehoben, z.B. Nutzung des Mobiltelefon am Steuer von 40,- auf 60,- Euro.

RA Frank Despang

 

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