Eine Trennung, eine Scheidung steht bevor?
Sie brauchen Unterstützung bei einer Unterhaltsregelung?
Das Sorgerecht oder das Umgangsrecht für Ihr Kind muss geregelt werden?
Wir beraten und vertreten Sie aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Familienrecht bei gerichtlichen Auseinandersetzungen wie bei dem Bemühen um außergerichtliche Lösungen. Hierbei werden Sie von unserer Rechtsanwältin Stefanie Schmidt betreut.
Zum 01.01.2017 gelten die neuen Unterhaltswerte der bereits im November 2016 veröffentlichten Düsseldorfer Tabelle. Details finden sie hier im Servicebereich bei unseren juristischen Links.
- Bei kurzer Ehezeit von 1 – 3 Jahren ist der Versorgungsausgleich ausgeschlossen, es sei denn, ein Ehepartner beantragt die Durchführung.
- Jede erworbene Versorgung wird künftig bei dem Versorgungsträger selbst geteilt, der berechtigte Ehegatte erwirbt dort selbst einen Anspruch.
- Stärkung der Auskunftsrechte des Berechtigten
- Berücksichtigung eines negativen Anfangsvermögens
- Verbesserung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen Vermögensverschiebungen